Infos zur Wormser Tafel:
Infos zur Bedürftigkeitsprüfung und Lebensmittelausgabe
Jede Person, die zum ersten Mal zur Tafel kommt, wird mündlich über die Notwendigkeit eines Ausweises aufgeklärt, wenn sie dauerhaft einkaufen möchte.
Bedürftigkeitsprüfungen für Neukunden werden in den Beratungsstellen von Diakonischem Werk und Caritasverband vorgenommen oder direkt in der Tafel. Die Ausweise gelten in der Regel so lange, wie der vorgelegte Bescheid oder Asylbewerberausweis gilt.
Ausweiserstellungen und Ausweisverlängerungen
Die Ausweise enthalten Name, Vorname, Anzahl der Personen im Haushalt aufgeschlüsselt in Erwachsene und Kinder sowie Ausweisnummer, Buchstabengruppe, Farbgruppe und Gültigkeitsdauer des Ausweises.
Die Lebensmittelausgaben finden, wie jeweils auf den Plänen angegeben, statt.
Es handelt sich dabei um gespendete Lebensmittel von Supermärkten, Einzelhändlern, Landwirten und Privatpersonen.
Der Ausweis gilt auch zum ermäßigten Einkauf beim Markt- und Service-Center des Caritasverbandes sowie bei der Doc Morris Apotheke in der Bebelstraße.
Die Lebensmittelausgaben sind keine Vollversorgung.
Der Besuch der Tafel wird EDV mäßig erfasst. Nichtsesshafte und Durchreisende gelten als Erstbesucher und erhalten Lebensmittel. Pro Erwachsenen erbitten wir eine Spende von EURO 2,00.
Wer gilt als bedürftig?
Personen die    ALG II, Sozialhilfe, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung im Alter
                           Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld, BAFÖG beziehen
oder                   Rente bzw. Erwerbseinkommen (ALG II - Bedarf plus 10%)
oder                   Verbraucherinsolvenz beantragt haben
 
 
2020 © Wormser Tafel e. V.