Jede Person, die zum ersten Mal zur Tafel kommt,
wird mündlich über die Notwendigkeit eines Ausweises aufgeklärt, wenn
sie dauerhaft einkaufen möchte. |
Bedürftigkeitsprüfungen für
Neukunden werden in
den Beratungsstellen von Diakonischem Werk und Caritasverband
vorgenommen oder direkt in der Tafel. Die Ausweise gelten in der Regel
so lange, wie der vorgelegte Bescheid oder Asylbewerberausweis gilt. |
Ausweiserstellungen und Ausweisverlängerungen |
Die Ausweise enthalten Name, Vorname, Anzahl der
Personen im Haushalt aufgeschlüsselt in Erwachsene und Kinder sowie
Ausweisnummer, Buchstabengruppe, Farbgruppe und Gültigkeitsdauer des
Ausweises.
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Die Lebensmittelausgaben finden, wie jeweils auf
den Plänen angegeben, statt. |
Es handelt sich dabei um gespendete Lebensmittel
von Supermärkten, Einzelhändlern, Landwirten und Privatpersonen. |
Der Ausweis gilt auch zum ermäßigten Einkauf
beim Markt- und Service-Center des Caritasverbandes sowie bei der Doc
Morris Apotheke in der Bebelstraße. |
Die Lebensmittelausgaben sind keine
Vollversorgung. |
Der Besuch der
Tafel wird EDV mäßig erfasst. Nichtsesshafte und Durchreisende gelten
als Erstbesucher und erhalten Lebensmittel. Pro Erwachsenen erbitten wir
eine Spende von EURO 2,00. |
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Wer gilt als bedürftig? |
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Personen die ALG II,
Sozialhilfe, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Grundsicherung im Alter |
Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld, BAFÖG beziehen |
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oder
Rente bzw. Erwerbseinkommen
(ALG II - Bedarf plus 10%) |
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oder
Verbraucherinsolvenz beantragt
haben |